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Echo Spaziergänger
Anmeldedatum: 14.07.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.07.2008, 23:28 Titel: Eine Woche durch Estland, Lettland, Littauen? |
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Bin nicht sehr erfahren was das Wandern betrifft.
Hab aber im letzten Urlaub klein angefangen:
Vier Tage je 30 km ohne Gepäck mit einem Tag Pause dazwischen. Das Ganze in hügeligem Gelände.
Da es aber alles Tagesetappen waren, habe ich schön zu Hause geschlafen.
Jetzt möchte ich mit leichtem Gepäck ca. eine Woche wandern dabei würde ich gerne Estland, Lettland und Littauen sehen. Ich könnte dabei auch zwischendurch mit dem Zug fahren und einzelne kurze Etappen machen. Allerdings habe ich einen großen Hund dabei. Entweder ich muss ihn mit ins Hotel nehmen (ist das dort möglich?) oder im Freien übernachten.
Leider weis ich nicht, ob das in diesen Ländern erlaubt ist oder wie man eine Tour plant bei der in den entsprechenden Abständen Zeltplätze vorhanden sind.
Vor allem fehlt mir aber die Tour als solche. Kennt jemand eine schöne Strecke oder weis wo ich mich da informieren kann? |
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Buschmann Administrator

Anmeldedatum: 22.11.2006 Beiträge: 999
Wohnort: Adlkofen
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Verfasst am: 29.07.2008, 20:39 Titel: |
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Hallo Echo,
deine Trainingsleistungen sind doch ganz beachtlich - auch wenn du in der warmen Koje übernachtet hast.
Wann soll denn deine Tour überhaupt losgehen?
Bezüglich Hund und anderer Reisedetails würde ich einfach mal beim Auswärtigen Amt reinschauen.
Grüße
Buschmann |
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Ranger Spaziergänger
Anmeldedatum: 28.07.2008 Beiträge: 26
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am: 30.07.2008, 16:56 Titel: |
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Hallo Echo,
hab mal ein wenig gesucht/geforscht:
In Estland gilt wohl auch das sog. Jedermannsrecht (heißt dort wohl ,,igamehe oigus") mit den normalen Regeln.
In Litauen gibt es kein Jedermannsrecht, das campen wird aber wohl ausserhalb der Nationalparks geduldet/toleriert.
Über Lettland habe ich leider nix gefunden.
Bestandteile des Jedermannsrechtes
Freie Bewegung in der Natur
Besuchern und Wanderern gibt das Jedermannsrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden.
Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen angerichtet werden. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z.B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Das freie Bewegungsrecht wie auch das Jedermannsrecht im Allgemeinen kann in bestimmten Gebieten besonderen Beschränkungen unterliegen, insbesondere in Naturschutzgebieten oder militärischen Sperrgebieten.
Norwegen: Das Betreten landwirtschaftlicher Nutzflächen ohne Genehmigung des Besitzers ist nicht erlaubt. Dazu gehören auch Wiesenflächen, Waldrodungsgebiete, Baumschulenareale und Gebiete, wo eine Durchquerung für den Besitzer Schaden verursachen kann.
Übernachten
Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermannsrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermannsrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.
Norwegen: Ohne Erlaubnis des Grundbesitzers darf lediglich auf unkultiviertem Land übernachtet werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 150 m zu bewohnten Häusern und Hütten einzuhalten.
Gruß, Ranger _________________ Ein Keks unter einem Baum ist ein schattiges Plätzchen. |
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